Sitz der Gesellschaft Xanten, Handelsregister Kleve HRB 9081 Geschäftsführer: Peter Baumann USt.- IdNr: DE259167179
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sommerfestspiele in den Amphitheatern Archäologischer Park Xanten & Freilichtspiele Xanten Birten Veranstalter der Festspiele: Arena Show & Entertainment GmbH, Küvenkamp 21, 46509 Xanten. Geschäftsführer Peter Baumann Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Arena Show & Entertainment GmbH und den Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten und der Durchführung und Besuch der Veranstaltung. Einlass/Öffnungszeiten Die Spielstätten werden in der Regel 1 ½ Stunden vor Vorstellungsbeginn, also bei Vorstellungsbeginn 20.30 Uhr um 19 Uhr, geöffnet. Aus dramaturgischen Gründen kann sich die Einlasszeit verschieben. Eintrittspreise Eintrittskarten sind sowohl bei den bekannten Vorverkaufsstellen, als auch im Ticketservice der Festspiele +49 (0)2801-77 77 77 zu erwerben. Eintrittskarten zu ermäßigten Preisen sind nur in Verbindung mit dem, die Ermäßigung begründenden Ausweis, gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten. Die Kontrolle erfolgt beim Einlass. • Kinder, Schüler- und Studentenermäßigung Es gibt für jede Veranstaltung ein bestimmtes Kontingent an Kinder-, Schüler und Studentenkarten. Grundsätzlich beträgt die Ermäßigung 50 % für die Platzkategorie Empore freie Sitzwahl, bzw. 2. Preiskategorie Amphitheater Xanten Birten. Durch den Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Hausordnung der Arena Show & Entertainment GmbH als Veranstalter, sowie des Landschaftsverbandes Rheinland als Träger des Archäologischen Parks Xanten. Missachtung kann den Verweis vom Veranstaltungsort nach sich ziehen. Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich per Einschreiben zugesandt. Der Kartenversand ist im Inland sowie ins Ausland kostenpflichtig und beträgt zurzeit € 6,00. Jeder Besucher braucht eine eigene Karte bzw. einen eigenen Sitz. Kinder dürfen erst ab 6 Jahren Vorstellungen der Xantener Sommerfestspiele besuchen, ausgenommen spezielle Kindervorstellungen. Bei allen Veranstaltungen im Rahmen der Xantener Sommerfestspiele finden Zuspätkommende nur in den Pausen bzw. in Begleitung des Publikumservices Einlass. Es ist nicht erlaubt, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden. Umtausch/ Rückgabe Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten. Absageregelung für die Sommerfestspiele Die Aufführungen der Sommerfestspiele sind Open-Air-Veranstaltungen. Die besondere Atmosphäre der Bühnen wird von den Besuchern geschätzt. Der bei weitem überwiegende Anteil der Gäste ist gerne gewillt, ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen. Die Sommerfestspiele sind daher bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung und bei Regen durchzuführen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Regen gespielt werden kann. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Wir bitten die Besucher auf Regenschirme zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen. Es kann auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen. Sollte dennoch aus Gründen höherer Gewalt eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt ein Kartenumtausch auf eine Folgeveranstaltung, wenn die Aufführung nicht, bzw. weniger als 30 Minuten gespielt worden ist. Kartenverlust Bei einem Kartenverlust, kann dem Besucher einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist (genaue Platz- und Reihenangabe). Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarten den Vorrang vor dem Besitzer mit der Originalkarte. Ausgenommen von dieser Regelung sind Eintrittskarten der Empore – freie Platzwahl-. Für diese Preisgruppe können keine Ersatzkarten ausgestellt werden, da eine genaue Platzbelegung nicht nachweisbar ist. Datenschutzbestimmungen Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten werden für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung, im Falle von Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse verstanden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert werden und für den Werbemittelversand während dem Jahr verwendet werden. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Kreditkartendetails werden nicht gespeichert. Hausrecht Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Festspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Festspielgelände verwiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder eine Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Der Gebrauch von Handys im Zuschauerbereich während der Vorstellungen sowie das Filmen und Fotografieren wird aus urheberrechtlichen Gründen ausdrücklich untersagt. Außerdem ist die Mitnahme von sperrigen Behältnissen, z.B. Kühltaschen aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb der Arena erlaubt. Tiere sind bei den Spielstätten aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht zugelassen. Fundsachen Gegenstände aller Art, die im Festspielgelände gefunden werden, sind beim Programm & Info Stand abzugeben, ebenso ist der evtl. Verlust von Gegenständen dort zu melden.
Persönlich verantwortlich im Sinne des geltenden Medienrechts § 10 MDStV / § 6 TDG ist Peter Baumann. |